Zwei Schritte zum Überwachungsstaat

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern gehen deutlich weiter als bisher bekannt. Das geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA) hervor, das der Berliner Zeitung vorliegt. Demnach soll das BKA für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Zudem ist ein Zugriff auf Computer auch dann erlaubt, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.

(Schäuble lässt BKA online spähen)

Das ist ja super. Kurz nachdem bekannt wurde, dass der Begriff „Computer” eh aus den Plänen gestrichen wurde und durch ein viel flexibleres „informationstechnisches System” ersetzt wurde soll das BKA also Zugriff darauf bekommen. Ohne den unbequemen Umweg über richterliche Verantwortung.
Die SZ malt ein schönes Szenario, was das bedeutet:

Werfen wir einen kurzen Blick in die Zukunft. Jedes Haus ist dann möglicherweise voll verkabelt und per Funknetz mit dem Internet verbunden. Der Besitzer hat über Videosysteme von jedem Ort der Welt seine Lieben daheim im Blick. Wenn keiner da ist, wird ihm gemeldet, wenn jemand das Haus betritt, der da nicht hingehört. Ein solches Heim wäre, wer wollte es leugnen, ein „informationstechnisches System”. Dank Schäubles Weitsicht könnte sich der Staat in das Netzwerk einloggen und in dem Haus genauso entspannt nach dem Rechten sehen wie sein Besitzer – und vielleicht auch dann, wenn dieser zu Hause ist.

Übertrieben? Wer hat denn schon sein Haus vollverkabelt? Ein Blick auf das aktuelle Lieferprogramm eines bleibigen Herstellers zeigt: nicht übertrieben.

Dem Fazit der SZ ist nichts hinzuzufügen:

Der Online-Überwachung eine Tür zu öffnen, hieße, den Weg zum Big-Brother-Staat frei zu machen.

(Auf dem Weg zum Big-Brother-Staat)

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