Was ist online?

Bei der Verhandlung über online-Durchsuchungen in NRW, die gestern in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht stattfand gab es erst einmal Verwirrung:

In Karlsruhe stiftete der juristischer Vertreter des Landes, Dirk Heckmann, nun am Mittwoch Verwirrung. In dem Verfassungsschutzgesetz habe der Gesetzgeber nur die Erhebung von Kommunikationsdaten gemeint, nicht das Kopieren sämtlicher gespeicherten Informationen. «Es geht hier nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts», so Heckmann.

Ein Teil dieser Verwirrung mag daher rühren, dass die benutzten Begriffe eh verschwimmen, zweitens selten eindeutig sind und sich eh kaum jemand wirklich auskennt:

Obwohl er deren Bedeutung nach eigenen Angaben gar nicht komplett erfasst hatte, unterschrieb der Staatssekretär des früheren Innenministers Otto Schily (SPD), Lutz Diwell, 2005 eine Dienstanweisung, in der sein Chef dem Verfassungsschutz die umstrittene Schnüffelmethode gestattete. Diwell meinte damals, es gehe um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren, in denen etwa Kriminelle und Terroristen ihre Verbrechen planen. Dass er dem Verfassungsschutz damit auch das unbemerkte Ausspähen von Festplatten privater Computer gestattete, war ihm nicht bewusst, wie er später eingestand.

(beide: Netzeitung – Verfassungsrichter von NRW-Gesetz verwirrt)

Die Verwirrung mag verständlicher erscheinen, wenn man darüber nachdenkt, was so schwammige Begriffe wie „Protokollierung von Kommunikationsdaten” oder auch „Online-Durchsuchung” eigentlich bedeuten.
Wenn wir mit Computern umgehen leben wir alle mit Metaphern. Die gängigeren Metaphern wie „Datei öffnen” oder „verschieben” nehmen wir kaum noch als solche wahr und auch der „Schreibtisch” oder der „Papierkorb” sind im allgemeinen Spachgebrauch angekommen.

Und auch das Wort „online” ist in seiner Ungenauigkeit kaum zu übertreffen – die Wikipedia erklärt:

Online bezeichnet allgemein die aktive Verbindung eines Objekts mit einem elektrisch oder elektronisch betriebenen Netzwerk, insbesondere des World Wide Web bzw. Internet.

Aha?
Schauen wir uns die Beispiele an:

  • eine Person ist „online“, wenn sie gerade im Internet arbeitet, z. B. surft oder chattet, gleiches gilt in diesem Moment für den Computer dieser Person.
  • bei Instant Messengern wird „Online“ als Status des Benutzers angezeigt, wenn dieser seinen Netzzugang aktiviert hat.
  • bei Hardware wie z .B. Computern oder Webcams bedeutet „Online“, dass sie über das Internet angesteuert werden können.
  • bei Server-Programmen bedeutet „Online“ ebenfalls, dass sie über das Internet angesteuert werden können. So wird zum Beispiel ein laufendes Webserver-Programm als „online“-befindlich bezeichnet.

(Wikipedia: Online)
Zusammengefasst und vereinfacht: „Online” beschreibt sowohl den Zustand eines Computers mit dem Internet verbunden zu sein als auch den Menschen, der dort gerade etwas macht.

Nun ist es ja so, dass wir als Folge der immer weiter fortschreitenden Verschmelzung von online- und offline-Programmen oft gar nicht mehr wissen, wann wir online sind und wann nicht. Wann wird also etwas durchsucht oder protokolliert? Man weiss es nicht.

Außerdem müssen Daten – also zB Websites, Internet-Videos oder auch eMails immer erst auf der Festplatte zwischengespeichert werden, bevor Browser, MediaPlayer oder eMail-Programm sie anzeigen oder abspielen können.
Folge: Faktisch geht es also immer um eine Durchsuchung der Festplatte.

Die Trennung zwischen Durchsuchung der Festplatte und Durchsuchung der Festplatte muss dann also im Zweifelsfall – ja wer eigentlich? treffen. Der Trojaner beim Datensammeln? Technisch unmöglich. Oder der Mensch, der die Daten auswertet? Der sitzt dann vor dem Dilemma, dass er merkt, dass Daten gesammelt wurden, die nicht gesammelt hätten werden dürfen.

Man sieht: Es ist nicht einfach, selbst wenn man meint, sich auszukennen. Da ist schnell schon einmal eine schwammige Anweisung formuliert und unterschrieben.
Was aber hauptsächlich bedeutet, dass Politiker, die sich eigentlich nicht auskennen nicht die einzigen bleiben dürfen, die darüber entscheiden.

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