Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute verkündeten Eilentscheidung Teile der anlassunabhängigen Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat vorerst außer Kraft gesetzt.
Dem Antrag der Beschwerdeführer, die Vorratsdatespeicherung im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, wurde teilweise stattgegeben. Die Regelung der Verwendung der gespeicherten Daten wurde durch das Gericht modifiziert. So ist – bis zur Entscheidung in der Hauptsache – die Übermittlung der Verbindungsdaten nur zulässig, wenn es sich um die Verfolgung einer schweren Straftat (nach § 100a Abs.2 StPO) handelt, die auch im Einzelfall schwer wiegt. Außerdem muss die Ermittlung des Sachverhalts auf eine andere Art und Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Die generelle Speicherung der anfallenden Verbindungsdaten wurde durch das Gericht jedoch nicht untersagt.

(Foebud.de: Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt

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