Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

Jetzt habe ich Angst. Endgültig.
Warum kann man eine Technik, auf der die Organisation unsere gesamten Gesellschaft ruht nicht in die Hände von jemand legen, der davon Ahnung hat?
Denn wer ein solches Gesetz schreibt, fodert, durchwinkt oder auch nur toleriert – der hat entweder Ideen im Hinterkopf, von denen ich überhaupt nichts wissen will – oder sowas von keine Ahnung, dass es mir schelcht wird bei dem Gedanken.

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

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