Sicherheitsgesetze seit dem 11. September 2001

In der Septemberausgabe des schrägstrich – der Mitgliederzeitschrift von Bündnis 90/Die Grünen fand ich im Rahmen eines längerenArtikels auch diese Aufstellung, die die Entwicklung der Sicherheitsgesetze seit dem 11. September aufzeigt und die ich dankenswerterweise hier übernehmen darf.

Das ist Gesetz:

„Otto-Kataloge”
Wenige Monate nach den Anschlägen des 11. September beschloss der Bundestag zwei »Anti-Terror-Pakete« , entstanden unter Federführung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD).

 

Maßnahmen unter anderem:

  • Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) können bei Telefon- und Internetanbietern Verbindungs- und Nutzungsdaten einholen
  • Verfassungsschutz und BND können Auskünfte über Kontobewegungen einholen
  • biometrische Daten in Pässen und Personalausweisen

 

Grüne Kritik

  • auf grünes Betreiben hin wurde festgelegt, die Maßnahmen müssen zeitlich befristet sein und überprüft werden. Terrorismusbekämpfungsgesetz von Januar 2002 mit Fünfjahresfrist, vor Fristablauf sollte eine Überprüfung durch unabhängige Experten auf Nutzen, Effektivität und Bürgerrechte stattfinden
  • das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) legte nur eine Selbst-Evaluierung vor, ohne Beurteilung von außen, Fazit des Ministeriums: keines der neuen Befugnisse der Anti-Terror-Pakete soll wegfallen

 

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

  • als Folge der Evaluierung vom Innenministerium vorgelegt, in Kraft seit Sommer 2006
  • wesentliches Element: die Auskunftsrechte, die der Verfassungsschutz schon besitzt, werden nun auch auf den Auslandsgeheimdienst BND und den MAD übertragen
  • die Regelungen sind auf fünf Jahre befristet und sollen vor Fristablauf unter Einbezug eines externen Wissenschaftlers evaluiert werden

 

Anti-Terror-Datei

  • beschlossen im Dezember 2006
  • in einer Datei werden Informationen über terroristische Vereinigungen, mutmaßliche Unterstützer und gewaltbereite Extremisten gesammelt, Geheimdienste und Polizei in Bund und Ländern haben Zugriff

 

Das soll Gesetz werden

Vorratsdatenspeicherung

  • EU-Richtlinie verlangt nationale Umsetzung bis September 2007, die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der im September in den Bundestag soll
  • Telekommunikationsunternehmen müssen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat sammeln und sechs Monate lang speichern, bei Mobiltelefonen auch den Benutzerstandort

 

Online-Durchsuchung

  • nach Plänen von Schäuble soll das Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen erhalten, dafür will er eine Novelle des BKA-Gesetzes vorlegen, mit der auch heimliche Online-Durchsuchungen festgeschrieben werden
  • über ein Computerprogramm (”Trojaner”) könnten Sicherheitsbehörden dann Computer-Festplatten untersuchen

Wovon Schäuble träumt

  • Zentraldatei: Polizei soll Zugriff auf die Passbilddateien aller deutschen Meldeämter erhalten
  • Mautdaten-Verwertung: Daten über Fahrtrouten und -zeiten von LKW sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden
  • Einsatz der Bundeswehr im Innern: die Bundeswehr soll im Innern leichter, häufiger und weitreichender eingesetzt werden als bisher gemäß Grundgesetz möglich. Bisher gilt Artikel 35: die Bundeswehr darf in Friedenszeiten
  • im Falle von besonders schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen der Polizei Amtshilfe leisten
  • In einem „Spiegel”-Interview forderte Schäuble, über gezielte Tötungen von Terroristen, über Sicherheitsverwahrung von Gefährdern und über Kommunikationsverbote im Internet oder mit dem Handy für Gefährder nachzudenken

Den ganzen Artikel findet man online als PDF unter www.gruene.de / Partei / schrägstrich

Vielen Dank an Isabelle Arend vom schrägstrich – Mitgliederzeitschrift von Bündnis 90/Die Grünen!

Eine Reaktion zu “Sicherheitsgesetze seit dem 11. September 2001”:

  1. 1. Arsch Hoch | BlogWatch:

    […] Der Blog ist zudem leserlich und didaktisch hervorragend übersichtlich aufgebaut (man schaue sich die Sammlung von Sicherheitsgesetzen an). […]

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