6. Februar 2008:
Ich hatte ja letztens schon über mein etwas diffuses Gefühl, dass Überwachung und das Recht darauf salonfähiger werden geschrieben.
Eine Filiale der Volksbank zum Beispiel hat – wie heise berichtet – die Überwachungaufzeichnungen genutzt, die Auzeichnungen genutzt, um die persönlichen Daten einer Kundin heraus zu finden, deren Kind den Boden der Geschäftsstelle verschmutzt hatte.
Und sie hat auch kein Problem darin und berichtet bei der Gelegenheit
Dies würde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme.
Sprich: Das Gefühl für Datenschutz ist dem eigenen Interesse untergeordnet worden, ein abstraktes, allgemeines Recht wurde dem Gefühl für das eigene „gute Recht” geopfert.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg befasst sich jetzt mit dem Fall.
heise: Eine Bank, ein Hundehaufen – und kein Gespür für Datenschutz
Stuttgarter Zeitung: Mit Videoüberwachung nach Kundin gefahndet
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5. Februar 2008:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
[…]
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Es gilt als Prüfstein für die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der die Strafprozessordnung ändern will, damit Strafverfolger heimlich die Festplatten von Verdächtigen durchsuchen können.
golem: Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008
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30. Januar 2008:
So sagt man doch? Unwissenheit kann aber auch für jemanden, der im Internet zum Beispiel ein Forum anbietet gefährlich werden – nicht die eigene, sondern die der Polizei, der Staatsanwälte oder die der Richter – so wie in diesem bei Udo Vetter beschriebenen Fall:
[…] betreibt ein Internetforum. In einem Thread postete ein Nutzer des Forums einen Beitrag. Diesen Beitrag garnierte er mit einem Link zu Rapidshare. Möglicherweise war es möglich, über den Link eine urheberrechtlich geschützte Datei herunterzuladen.
Allein das führte bei meinem Mandanten jetzt zu einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
(law blog: Wenn der Richter wichtig nickt)
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27. Januar 2008:
Da bemüht man sich verzweifelt, ein Gefühl dafür zu erzeigen, dass Überwachung nie gut ist – und da sehe ich einen Jamba-Werbspot, in dem der „Partnerfinder” beworben wird.
Es geht ganz einfach:
Gib einfach die Handynummer Deines Partners ein und lass Dir zeigen, wo er so seine Freizeit verbringt
Früher musste auf dem angepeilten Handy angezeigt werden, wenn jemand (also ein anderer Teilnehmer oder ich, weil ich neugierig auf der Website den entsprechenden Dienst ausprobiert habe) versucht hat, es zu lokalisieren.
Hat sich das geändert?
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24. Januar 2008:
… so langsam. jedenfalls, wenn man etwas nach Amerika schreibt:
Nach der Telekommunikation soll nun auch die herkömmliche Post überwacht werden. Die USA verlangen Informationen über alle Briefe und Pakete, die in die Staaten gehen. Die Deutsche Post liefert sie zum Teil schon
[…]
dass die US-Behörden auch bei Paketen, Päckchen und Briefen schon seit mehreren Jahren verlangen, dass ihnen vorab Daten über Absender, Empfänger und – sofern verfügbar – über den Inhalt mitgeteilt werden.
[…]
Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen aber bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt.
Zeit.de: Angriff auf das Briefgeheimnis
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21. Januar 2008:
Man muß gar keine kriminellen Absichten haben – auch für den ganz normalen eMail-Verkehr sollte eigentlich Verschlüsselung eine Selbstverständlichkeit sein – scheitert aber im täglichen Leben daran, dass niemand mitmacht.
Und auch daran, dass man zwar auf jedem Computer eine scheinbar bequeme Möglichkeit vorfindet, eMails zu verschicken oder im www zu browsen – aber um sichere Programme oder gar Verschlüsselungssoftware muß sich jeder User selbst bemühen.
Unter der Adresse privacy-usbstick.de kann man für 12,-€ inkl. Versandkosten einen USB-Stick mit einer Sammlung von solchen Programmen bestellen.
Auf dem Stick befinden sich unter anderem: Das eMail-Programm Thunderbird mit PGP, das Anonymisierungsprogramm Tor, der Browser Firefox mit Datenschutzerweiterungen und der Multimessenger Pidign mit OTR-Verschlüsselung sowie Anleitungen für alle Programme.
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20. Januar 2008:
Wie heisst es noch so schön? Ach ja: „Normative Kraft des faktischen”
Bayern will das Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichts zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen nicht abwarten. Nach Medienberichten will der Freistaat im Alleingang ein Gesetz auf den Weg bringen, um Online-Durchsuchungen zu ermöglichen.
(stern.de: Bayern kommt Schäuble zuvor)
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10. Januar 2008:
… steht in der Presemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 10.01.2008:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet seit heute eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten an. Ziel des Angebots ist die Umgehung der Registrierungspflicht für Handykarten, die der Arbeitskreis für verfassungswidrig hält.
„Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation”, begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das neue Angebot.
[…] Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Aidsberatung, Eheberatung), Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können.
(Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Handykarten-Tauschbörse ermöglicht anonyme Handytelefonate)
In Udo Vetters law blog wird in den Kommentaren bereits diskutiert und es kommen Bedenken auf:
wenn man da mitmacht, steigt das risiko dramatisch, dass man sich damit eine HD ins haus holt …
Sicherlich richtig ist auch der Einwand, dass eine solche Aktion nur an den Symptomen arbeitet.
Und dass man in den Augen der Öffentlichkeit damit die Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung beweist, daran glaube ich persönlich auch nicht.
Dazu muss man den Menschen das doch sehr abstrakte Thema auf andere, auf verständlichere Weise näher bringen – und vor allem auf eine, die ihr persönliches Umfeld berührt.
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