Keine Gesetze “auf Verdacht” beschließen

26. Februar 2008:

FoeBuD zum erwarteteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung

Am Mittwoch, 27. Februar 2008 wird die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden.

Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland hat.

Klägerin ist die freie Journalistin Bettina Winsemann. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist. Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde finanziert.

padeluun, Vorstand im FoeBuD e.V.:

„Es ist unerträglich, dass Landtags- und Bundestagspolitiker Gesetze beschließen, von denen klar ist, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden — und damit austesten, wie weit sie gehen können. „Rechtsstaat” sollte nicht heißen, dass nur noch durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze garantiert werden kann und Gesetze erstmal „auf Verdacht” beschlossen werden.”

Der FoeBuD stellt fest, dass die Kritik an Überwachungsmaßnahmen mittlerweile von einem Großteil der Bevölkerung mit getragen wird.

padeluun: „Bürgerinnen und Bürger wollen den dauernden Terror-Alarmismus und die immer weitergehende Einschränkung ihrer Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen. Viele haben an den FoeBuD gespendet, um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.”

Weitere Informationen/Ansprechpartner: www.FoeBuD.org

FoeBuD erhält Theodor-Heuss-Medaille

12. Februar 2008:

Für sein außerordentliches Engagement für die Bürgerrechte wird dem FoeBuD e.V. im April die Theodor-Heuss-Medaille verliehen.

Die Theodor Heuss-Stiftung begründet die Verleihung mit dem „außerordentlichen Engagement, mit dem Sie sich seit Langem durch Ihre Aktivitäten im Bereich des Datenschutzes für Bürgerrechte und im weiteren Sinne für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Gesellschaft einsetzen. Mit der Verleihung der BigBrotherAwards machen Sie die Öffentlichkeit auf den mißbräuchlichen Umgang mit den sich immer rasanter verändernden Möglichkeiten durch die wissenschaftlich-technischen Entwicklungen aufmerksam und weisen damit drastisch auf die Verantwortung nicht nur der politischen Institutionen, sondern auch des Einzelnen hin, seine Rechte zu erkennen und entsprechend wahrzunehmen.”

FoeBuD-Gründer Rena Tangens und padeluun freuen sich über die Auszeichnung: „Datenschutz und Bürgerrechte sind wichtige Themen in der Öffentlichkeit geworden und haben ganz neue Kreise erreicht, der Widerstand gegen Überwachung bewegt mittlerweile sehr viele Menschen. Die Verleihung der Theodor-Heuss-Medaille zeigt, dass der Anteil des FoeBuD an dieser Entwicklgung anerkannt wird.”

Die Aktiven des 1987 gegründeten Vereins haben viel dafür getan, das Bewußtsein für den Wert der Privatsphäre zu wecken. Gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen hat der FoeBuD maßgeblich dazu beigetragen, Überwachung und uferloses Datensammeln in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu bringen.

Die BigBrotherAwards machten Rabattkarten, Scoring, Mautkameras, Anti-Terror-Gesetze, Farbkopierer und Handyüberwachung als Gefahr für Bürgerrechte und Privatsphäre bekannt. RFID-Funktechnik kam durch sie als Schnüffelchips in die Schlagzeilen, der FoeBuD wurde zu diesem Thema von der EU-Kommission, vom Wirtschaftsministerium und einer Bundestagsfraktion als Experten eingeladen. Seit zwei Jahren engagiert sich der FoeBuD gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung – die Komplett-Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungen. Zur Demonstration in Berlin waren 15.000 Menschen auf der Straße – die größte Demonstration gegen Überwachung seit der Volkszählung in der 80er Jahren. 34.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das ist größte Verfassungsbeschwerde seit dem Bestehen der Bundesrepublik.

Auch der FoeBuD wächst, er hat in den letzten zwei Jahren seine Mitgliederzahl verdreifacht. Der FoeBuD ist gemeinnützig und lebt durch die Arbeit von vielen Freiwilligen. Er erhält eine Basisförderung der Stiftung bridge und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden.

Der Theodor-Heuss-Preis und die dem Preis ebenbürtigen Theodor-Heuss-Medaillen werden seit 1965 alljährlich von der Theodor-Heuss-Stiftung vergeben, um bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage zu fördern. Im Kuratorium der Stiftung sind u.a. Jutta Limbach, Burkhard Hirsch, Gesine Schwan und Richard von Weizsäcker.

Weitere Theodor-Heuss-Medaillen gehen in diesem Jahr an die Herausgeber des Grundrechte-Reports, den Jorunalisten Boris Reitschuster und das Fanprojekt Dresden. Der Theodor-Heuss-Preis 2008 geht an den ehemaligen Innenminister Gerhart Baum.

Die Verleihung findet am 12. April 2008 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Weißen Saal des neuen Schlosses in Stuttgart statt und wird vom Fernsehsender Phoenix aufgezeichnet.

Weitere Informationen:
www.FoeBuD.org
www.theodor-heuss-stiftung.de

Die Gesellschaft ändert sich. Langsam, aber sicher.

6. Februar 2008:

Ich hatte ja letztens schon über mein etwas diffuses Gefühl, dass Überwachung und das Recht darauf salonfähiger werden geschrieben.

Eine Filiale der Volksbank zum Beispiel hat – wie heise berichtet – die Überwachungaufzeichnungen genutzt, die Auzeichnungen genutzt, um die persönlichen Daten einer Kundin heraus zu finden, deren Kind den Boden der Geschäftsstelle verschmutzt hatte.
Und sie hat auch kein Problem darin und berichtet bei der Gelegenheit

Dies würde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme.

Sprich: Das Gefühl für Datenschutz ist dem eigenen Interesse untergeordnet worden, ein abstraktes, allgemeines Recht wurde dem Gefühl für das eigene „gute Recht” geopfert.

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg befasst sich jetzt mit dem Fall.

heise: Eine Bank, ein Hundehaufen – und kein Gespür für Datenschutz
Stuttgarter Zeitung: Mit Videoüberwachung nach Kundin gefahndet

Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008

5. Februar 2008:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
[…]
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Es gilt als Prüfstein für die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der die Strafprozessordnung ändern will, damit Strafverfolger heimlich die Festplatten von Verdächtigen durchsuchen können.

golem: Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

30. Januar 2008:

So sagt man doch? Unwissenheit kann aber auch für jemanden, der im Internet zum Beispiel ein Forum anbietet gefährlich werden – nicht die eigene, sondern die der Polizei, der Staatsanwälte oder die der Richter – so wie in diesem bei Udo Vetter beschriebenen Fall:

[…] betreibt ein Internetforum. In einem Thread postete ein Nutzer des Forums einen Beitrag. Diesen Beitrag garnierte er mit einem Link zu Rapidshare. Möglicherweise war es möglich, über den Link eine urheberrechtlich geschützte Datei herunterzuladen.
Allein das führte bei meinem Mandanten jetzt zu einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

(law blog: Wenn der Richter wichtig nickt)

Der Partnerfinder

27. Januar 2008:

Da bemüht man sich verzweifelt, ein Gefühl dafür zu erzeigen, dass Überwachung nie gut ist – und da sehe ich einen Jamba-Werbspot, in dem der „Partnerfinder” beworben wird.

Es geht ganz einfach:

Gib einfach die Handynummer Deines Partners ein und lass Dir zeigen, wo er so seine Freizeit verbringt

Früher musste auf dem angepeilten Handy angezeigt werden, wenn jemand (also ein anderer Teilnehmer oder ich, weil ich neugierig auf der Website den entsprechenden Dienst ausprobiert habe) versucht hat, es zu lokalisieren.
Hat sich das geändert?

Das Briefgeheimnis fällt

24. Januar 2008:

… so langsam. jedenfalls, wenn man etwas nach Amerika schreibt:

Nach der Telekommunikation soll nun auch die herkömmliche Post überwacht werden. Die USA verlangen Informationen über alle Briefe und Pakete, die in die Staaten gehen. Die Deutsche Post liefert sie zum Teil schon
[…]
dass die US-Behörden auch bei Paketen, Päckchen und Briefen schon seit mehreren Jahren verlangen, dass ihnen vorab Daten über Absender, Empfänger und – sofern verfügbar – über den Inhalt mitgeteilt werden.
[…]
Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen aber bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt.

Zeit.de: Angriff auf das Briefgeheimnis

Eine Sammlung mit Sicherheitsprogrammen auf einem Stick

21. Januar 2008:

Man muß gar keine kriminellen Absichten haben – auch für den ganz normalen eMail-Verkehr sollte eigentlich Verschlüsselung eine Selbstverständlichkeit sein – scheitert aber im täglichen Leben daran, dass niemand mitmacht.
Und auch daran, dass man zwar auf jedem Computer eine scheinbar bequeme Möglichkeit vorfindet, eMails zu verschicken oder im www zu browsen – aber um sichere Programme oder gar Verschlüsselungssoftware muß sich jeder User selbst bemühen.
Unter der Adresse privacy-usbstick.de kann man für 12,-€ inkl. Versandkosten einen USB-Stick mit einer Sammlung von solchen Programmen bestellen.
Auf dem Stick befinden sich unter anderem: Das eMail-Programm Thunderbird mit PGP, das Anonymisierungsprogramm Tor, der Browser Firefox mit Datenschutzerweiterungen und der Multimessenger Pidign mit OTR-Verschlüsselung sowie Anleitungen für alle Programme.


Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: