Keine Gesetze “auf Verdacht” beschließen
FoeBuD zum erwarteteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung
Am Mittwoch, 27. Februar 2008 wird die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden.
Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland hat.
Klägerin ist die freie Journalistin Bettina Winsemann. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist. Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde finanziert.
padeluun, Vorstand im FoeBuD e.V.:
„Es ist unerträglich, dass Landtags- und Bundestagspolitiker Gesetze beschließen, von denen klar ist, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden — und damit austesten, wie weit sie gehen können. „Rechtsstaat” sollte nicht heißen, dass nur noch durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze garantiert werden kann und Gesetze erstmal „auf Verdacht” beschlossen werden.”
Der FoeBuD stellt fest, dass die Kritik an Überwachungsmaßnahmen mittlerweile von einem Großteil der Bevölkerung mit getragen wird.
padeluun: „Bürgerinnen und Bürger wollen den dauernden Terror-Alarmismus und die immer weitergehende Einschränkung ihrer Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen. Viele haben an den FoeBuD gespendet, um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen.”
Weitere Informationen/Ansprechpartner: www.FoeBuD.org



