(20.03.2008) Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute verkündeten Eilentscheidung Teile der anlassunabhängigen Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat vorerst außer Kraft gesetzt.
Dem Antrag der Beschwerdeführer, die Vorratsdatespeicherung im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, wurde teilweise stattgegeben. Die Regelung der Verwendung der gespeicherten Daten wurde durch das Gericht modifiziert. So ist – bis zur […]



