Karlsruhe stoppt heimliche Online-Durchsuchung

Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das haben die Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchung für nichtig erklärt. Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

(netzeitung: Karlsruhe stoppt heimliche Online-Durchsuchung)

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