Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Bonn: An der Ladentür muss die Überwachung enden

ib Bonn – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat bei einer Anhörung der von der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe zu RFID gefordert, bei Einsatz der Funkchips den Datenschutz zu beachten. Er sagte:

„Die Funkchips bieten große Chancen für Wirtschaft und Verbraucher. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass die RFID-Technologie auch mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden ist. Da die Funkchips heimlich ausgelesen werden können, besteht die Gefahr, dass sie zur Überwachung und zur Bildung von Profilen missbraucht werden. Umso wichtiger ist es, dass Handel und Industrie für Transparenz sorgen, indem sie die Kundinnen und Kunden bereits am Regal darüber informieren, welche Produkte mit RFID ausgestattet sind. Ferner ist zu gewährleisten, dass die Funkchips bei Verlassen des Geschäfts deaktiviert werden, sofern der Kunde nichts anderes wünscht. Schließlich muss der Verbraucher die Möglichkeit bekommen, die auf den RFID gespeicherten Informationen auszulesen.“”

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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