Bremse für den Terrorwahn

Man könnte es Ohrfeige nennen – für die Bundesanwaltschaft genauso wie für Innenminister Wolfgang Schäuble. Man könnte aber auch nüchtern sagen, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von diesem Mittwoch rechtsstaatliche Grundsätze bestätigt und ein Ausufern des Kampfs der Sicherheitsbehörden gegen den Terror (oder was sie dafür halten) stoppt.
[…]
Der für Staatsschutzsachen zuständige dritte Strafsenat entschied, dass es nicht genügt, gemeinschaftlich Brandstiftungen zu begehen, um als Terrorist eingestuft und verfolgt zu werden.

(Zeit: Bremse für den Terrorwahn)

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